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AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

     

    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle

    Verträge zwischen TSM und dem Vertragspartner. Sie

    gelten, insofern es keine weiteren schriftlichen Verein-

    barungen gibt oder gesetzliche Vorschriften zwingend

    vorgeschrieben sind.

     

    1. Die Daten der Teilnehmer und Vertragspartner dienen

    nur zu internen Zwecken und werden absolut vertraulich

    behandelt.

     

    2. Die ausgegebenen Seminarunterlagen und Übungs-

    aufgaben sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht

    - auch nicht auszugsweise - ohne schriftliche Einwilligung

    von TSM vervielfältigt und / oder an Dritte weitergegeben

    werden.

     

    3. TSM behält sich vor, Trainings / Seminare bei zu geringer

    Teilnehmerzahl abzusagen. Die Mindestteilnehmerzahl

    richtet sich nach Art des Trainings / Seminars. Eine Absage

    kann ebenfalls bei Ausfall eines Trainers erfolgen, sofern

    kein Ersatztrainer vorhanden ist. Sollten bereits Kosten

    hierfür von dem Vertragspartner / Teilnehmer bezahlt sein,

     werden diese sofort zurückerstattet, wenn ein Training /

    Seminar abgesagt werden muss.

     

    4. Der Rücktritt von einem gebuchten Training / Seminar

    ist grundsätzlich bis zu 30 Tagen vor Beginn des Traings /

    Seminars kostenlos. 29 bis 14 Tage vorher zahlen Sie 50 %

    der Summe, bei weniger als 14 Tagen werden 100 % der

    Gebühren berechnet. Teilnehmer, die nicht oder teilweise

    nicht zum Training / Seminar erscheinen, sind grundsätzlich

    zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet.

    Stornoerklärungen bedürfen der Schriftform.

     

    5. TSM behält sich vor, einen Teilnehmer zu einer Veran-

    staltung nicht zuzulassen, bzw.aus einer begonnenen wieder

    auszuschliessen, wenn er die Voraussetzungen nicht erfüllt

    oder den Ablauf gefährdet. In diesem Fall werden die

    Teilnehmerkosten nicht erstattet.

     

    6. Bei Inhouse -Trainings / Seminaren werden Kundenwün-

    sche jederzeit berücksichtigt. Terminänderungen müssen

    spätestens 4 Wochen vor Beginn mitgeteilt werden. Bei

    Nichteinhaltung dieser Frist verpflichten Sie sich, die Hälfte

    der Honorare zu vergüten, sofern eine Verschiebung des

    Termins nicht möglich ist.

     

    7. Änderungen bzw. Nebenabreden müssen schriftlich er-

    folgen. Falls Bestimmungen in diesem Vertrag nichtig sind,

    wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht

    berührt.

     

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