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LUFTSICHERHEITSSCHULUNG
für anderes Sicherheitspersonal gem. Kap. 11.2.3.9. der VO (EU) 185/2010
Personal beim reglementierten Beauftragten und beim bekannten Versender,
welches Zugang zu Luftfracht / Luftpost hat, muss an einer Schulung gem.
Kap. 11.2.3.9. der VO (EU) 185/2010 teilnehmen.
Die Schulung ist vom Luftfahrtbundesamt zugelassen und wird von zugelassenen
Trainern abgehalten.
SCHULUNG DES SICHERHEITSBEWUSSTSEINS
Alle Transporteure, die eine Transporteurserklärung / Anlage 6 E der VO (EU) 185/2010
gezeichnet haben, müssen alle Mitarbeiter, die Luftfracht / Luftpost befördern, an einer
Schulung des Sicherheitsbewußtseins teilnehmen lassen. Die Schulung orientiert sich an
den Inhalten gem. Kap. 11.2.3.9 der VO (EU) 185/2010.
Die Schulungen dauern ca. 4 Stunden.
Die Kosten betragen 70,- € pro Teilnehmer.
Anmeldung per E-Mail oder 02248 - 916733.
AUCH ALS INHOUSE - SCHULUNG ZU BUCHEN !
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